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Bildung, Arbeit und LebenschancenArbeitsmarktpolitik und Beschäftigung

Bildung, Arbeit und Lebenschancen

Abteilung Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung





Discussion Paper FS I 98-207 Abstract



Klaus Schömann, Ralf Mytzek, Silke Gülker
Institutional and Financial Framework for Job Rotation in Nine European Countries




Jobrotation als wichtiges Element der Arbeitsmarktpolitik hat in den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union, mit Ausnahme der skandinavischen Länder, eine kurze Tradition. Erst Ende 1995 wurde die transnationale Partnerschaft "Jobrotation" auf europäischer Ebene angeregt und Projektfinanzierung hauptsächlich durch die Gemeinschaftsinitiative ADAPT, aber auch aus den europäischen Strukturfonds ermöglicht. Jobrotation bezeichnet dabei die Verbindung von Weiterbildung für Beschäftigte und Stellvertretung durch zuvor Arbeitslose. In den nichtskandinavischen Ländern der EU wurden daraufhin eine Vielzahl an lokalen Initiativen gestartet, die unter sehr heterogenen institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen ihre Arbeit aufnahmen. Da aus diesen Gründen ein rein quantitativer Vergleich der Ergebnisse der Einzelprojekte nur schwer möglich ist, versucht diese Studie die jeweiligen Startbedingungen, die rechtlichen, politischen, finanziellen Rahmenbedingungen auf nationaler und lokaler Ebene sowie die betrieblich relevanten Voraussetzungen für Jobrotationsprojekte zu untersuchen.

Das Untersuchungsdesign der Studie identifiziert zunächst die wichtigsten möglichen Problemfelder für Jobrotationsprojekte, abgeleitet aus der Theorie der Übergangsarbeitsmärkte, und versucht daraus hypothetische Erfolgsbedingungen abzuleiten, die dann in einem dritten Schritt mit jeweils mehreren quantitativen und qualitativen Erfolgsindikatoren zusammengeführt werden. Das Feld der rechtlichen Rahmenbedingungen wird beispielsweise inhaltlich verglichen anhand von Indikatoren zur Existenz eines Rechts auf Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitslose, gesetzliche Verpflichtungen oder Abgaben für Unternehmen zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten, Kündigungsschutz bei längerer Freistellung sowie die Anwendbarkeit von existierenden Regelungen aktiver Arbeitsmarktpolitik für die Durchführung von Jobrotation. Die untersuchten Länder sind Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich und Deutschland.

Die wichtigsten Ergebnisse:


  1. Weitreichende rechtliche oder tarifliche Regelungen bezüglich Weiterbildung für Beschäftigte und praxisnahe Aus- oder Weiterbildung für Arbeitslose und Teile der inaktiven Bevölkerung sind eine Grundvoraussetzung für eine breite Anwendungsbasis von Jobrotation;
     
  2. Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildung teilzunehmen, müssen durch die Existenz von entsprechenden Regelungen gewährleistet sein. Die Weiterbildungsfreistellungen sollten durch Arbeitsplatzsicherheit flankiert werden
     
  3. Kosten, die durch Jobrotationsprojekte anfallen, sollten durch eine entsprechende Kofinanzierungsstruktur möglichst auch entsprechend den entstehenden Vorteilen verteilt sein, um Mitnahmeeffekte möglichst gering zu halten;
     
  4. leistungsgerechte Entlohnung der Tätigkeit als Stellvertreter/in ist ein wichtiger Motivationsfaktor, d.h. ein ausreichender Abstand zwischen dem Niveau der Lohnersatzleistung und dem Entgelt für die Stellvertretung ist erforderlich;
     
  5. funktionsfähige regionale Netzwerke der arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Akteure sind notwendig für eine günstige Implementationsstruktur;
     
  6. Jobrotationsprojekte in Deutschland könnten durch eine Verbreitung von tarifvertraglich geregelten Weiterbildungsfonds mit Jobrotationselementen und arbeitsmarktpolitischer oder steuerlich begünstigter Ergänzungsförderung, eine neue Dynamik erhalten. So könnte Jobrotation einen stärkeren Beitrag leisten zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig erreichbaren Produktivitätsgewinnen.

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69 Seiten

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FS I 98-207
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