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Jobrotation als wichtiges Element der Arbeitsmarktpolitik hat in den meisten
Mitgliedsländern der Europäischen Union, mit Ausnahme der skandinavischen
Länder, eine kurze Tradition. Erst Ende 1995 wurde die transnationale
Partnerschaft "Jobrotation" auf europäischer Ebene angeregt und
Projektfinanzierung hauptsächlich durch die Gemeinschaftsinitiative ADAPT, aber
auch aus den europäischen Strukturfonds ermöglicht. Jobrotation bezeichnet dabei
die Verbindung von Weiterbildung für Beschäftigte und Stellvertretung durch
zuvor Arbeitslose. In den nichtskandinavischen Ländern der EU wurden daraufhin
eine Vielzahl an lokalen Initiativen gestartet, die unter sehr heterogenen
institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen ihre Arbeit aufnahmen. Da
aus diesen Gründen ein rein quantitativer Vergleich der Ergebnisse der
Einzelprojekte nur schwer möglich ist, versucht diese Studie die jeweiligen
Startbedingungen, die rechtlichen, politischen, finanziellen Rahmenbedingungen
auf nationaler und lokaler Ebene sowie die betrieblich relevanten
Voraussetzungen für Jobrotationsprojekte zu untersuchen. Das
Untersuchungsdesign der Studie identifiziert zunächst die wichtigsten möglichen
Problemfelder für Jobrotationsprojekte, abgeleitet aus der Theorie der
Übergangsarbeitsmärkte, und versucht daraus hypothetische Erfolgsbedingungen
abzuleiten, die dann in einem dritten Schritt mit jeweils mehreren quantitativen
und qualitativen Erfolgsindikatoren zusammengeführt werden. Das Feld der
rechtlichen Rahmenbedingungen wird beispielsweise inhaltlich verglichen anhand
von Indikatoren zur Existenz eines Rechts auf Weiterbildung für Beschäftigte und
Arbeitslose, gesetzliche Verpflichtungen oder Abgaben für Unternehmen zur
Weiterbildung ihrer Beschäftigten, Kündigungsschutz bei längerer Freistellung
sowie die Anwendbarkeit von existierenden Regelungen aktiver Arbeitsmarktpolitik
für die Durchführung von Jobrotation. Die untersuchten Länder sind Dänemark,
Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Vereinigtes
Königreich und Deutschland.
Die wichtigsten Ergebnisse:
Weitreichende rechtliche oder tarifliche Regelungen bezüglich Weiterbildung
für Beschäftigte und praxisnahe Aus- oder Weiterbildung für Arbeitslose und
Teile der inaktiven Bevölkerung sind eine Grundvoraussetzung für eine breite
Anwendungsbasis von Jobrotation;
- Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildung teilzunehmen, müssen durch die
Existenz von entsprechenden Regelungen gewährleistet sein. Die
Weiterbildungsfreistellungen sollten durch Arbeitsplatzsicherheit flankiert
werden
- Kosten, die durch Jobrotationsprojekte anfallen, sollten durch eine
entsprechende Kofinanzierungsstruktur möglichst auch entsprechend den
entstehenden Vorteilen verteilt sein, um Mitnahmeeffekte möglichst gering zu
halten;
- leistungsgerechte Entlohnung der Tätigkeit als Stellvertreter/in ist ein
wichtiger Motivationsfaktor, d.h. ein ausreichender Abstand zwischen dem
Niveau der Lohnersatzleistung und dem Entgelt für die Stellvertretung ist
erforderlich;
- funktionsfähige regionale Netzwerke der arbeitsmarktpolitischen und
wirtschaftlichen Akteure sind notwendig für eine günstige
Implementationsstruktur;
- Jobrotationsprojekte in Deutschland könnten durch eine Verbreitung von
tarifvertraglich geregelten Weiterbildungsfonds mit Jobrotationselementen und
arbeitsmarktpolitischer oder steuerlich begünstigter Ergänzungsförderung, eine
neue Dynamik erhalten. So könnte Jobrotation einen stärkeren Beitrag leisten
zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig erreichbaren
Produktivitätsgewinnen.
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Vollständiger Text
69 Seiten
Bestell-Nr.:
FS I 98-207
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