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Die Leitidee des Forschungsprogramms: Das Konzept
der Übergangsarbeitsmärkte
Übergangsarbeitsmärkte sind institutionelle Arrangements, die es ermöglichen,
in einer sozial abgesicherten und koordinierten Weise zwischen verschiedenen
Arbeitsverhältnissen zu wechseln und bezahlte wie unbezahlte Arbeit je nach
Bedürfnissen der individuellen Lebenslage zu kombinieren. Übergangsarbeitsmärkte
sichern nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch die mit Übergängen verbundenen
Einkommens- und Erwerbsrisiken ab. Sie bieten nicht nur Schutz vor den Risiken
solcher Übergänge, sondern auch Anreize, solche Risiken einzugehen: etwa den
Übergang von der abhängigen zur selbständigen Beschäftigung zu wagen, zeitweise
von einer Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung überzugehen oder eine
Teilzeitbeschäftigung mit der Erlernung eines neuen Berufs zu verbinden.
Übergangsarbeitsmärkte sind Gelegenheitsstrukturen, die Arbeitslosigkeit
vorbeugen, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung beschleunigen
und partnerschaftliche Formen der Lebensplanung ermöglichen. Die Erweiterung der
Arbeitslosenversicherung zu einer Beschäftigungs- oder
Arbeitslebensversicherung, in der alle Einkommensrisiken (und nicht nur das der
Arbeitslosigkeit) versichert, abgesichert oder durch präventive Maßnahmen
gemindert werden, erhöht schließlich die Bereitschaft zur Akzeptanz flexibler
Beschäftigungsverhältnisse. Das erfolgreiche Management der Übergangsrisiken im
Erwerbsverlauf ist daher - in Verbindung mit koordinierter Lohn- Fiskal- und
Geldpolitik - zentraler Bestandteil einer präventiven Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit. Eine sozial abgesicherte Flexibilisierung des Arbeitsmarkts
erhöht wiederum die Beschäftigungsintensität, mindert inflationären Lohndruck
und trägt somit auch zum Wachstum bei.
In der theoretischen Orientierung geht die Abteilung von
den komplementären Stärken und Schwächen sozialer und ökonomischer
Steuerungsmedien aus: Märkte, Hierarchien, Netzwerke und
Bürgerrechte. Ziel ist eine moderne Steuerungstheorie („Governance“),
die insbesondere die Theorie rationaler Wahlhandlungen („Rational
Choice“) mit der Theorie sozialer Institutionen verbindet. Das
bedeutet, die eingeschränkten Bedingungen rationalen Handelns
(unvollkommene oder asymmetrische Information), institutionelle
Pfadabhängigkeiten (langfristige Bindungen durch getätigte
Investitionen), soziale Normen (wie Reziprozität und Fairness),
Macht (Fähigkeit, nicht lernen zu müssen) und politische Ziele (z.
B. Chancengleichheit) explizit in den Untersuchungsdesigns und
Erklärungsmodellen zu berücksichtigen.
Das methodische und empirische Interesse richtet sich auf
die Analyse der Übergänge zwischen verschiedenen Formen der Erwerbs-
und Nichterwerbstätigkeit und zwischen verschiedenen Formen der
Beschäftigung in Abhängigkeit sozialstaatlicher Arrangements. Neben
internationalen, nationalen und regionalen Aggregatdaten treten
daher zunehmend individuelle Prozessdaten (Paneldaten) in den
Vordergrund der Analyse, um Übergangsprozesse im Längsschnitt zu
analysieren. Der Ansatz der Implementations- und
Evaluationsforschung der Abteilung umfasst qualitative Fallstudien,
systematische Leistungsvergleiche („Benchmarking“) auf der Basis
einer umfassenden regionalen Datenbank für Deutschland, Nutzen- und
Kostenanalysen für die individuellen und institutionellen Akteure
sowie mikrosoziologische und mikroökonomische Kausalmodelle. Es wird
angestrebt, Aggregatdaten auf regionaler oder nationaler Ebene mit
Individualdaten zu verknüpfen (integrierte Mehrebenenanalyse).
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