Karlsruhe und die EU-Krise
WZB-Forschungsprofessor Mattias Kumm betrachtet in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Positionen des Bundesverfassungsgerichts in der EU-Krise. Für ihn steht fest: Das Gericht vernachlässigt in seiner Fixierung auf die Definition absoluter Grenzen europäischer Integration das Gebot des Artikels 23 Grundgesetz. Das verlangt von deutschen Verfassungsorganen, bei der Verwirklichung eines vereinten Europas mitzuwirken. Sein Beitrag ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf der Seite „Staat und Recht“ erschienen.