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Berlin (wbs)
Wenn die Konjunktur lahmt, die Arbeitslosenzahlen hoch sind und
Bundestagswahlen vor der Tür stehen, dann lassen Bundesregierungen
gerne die Alarmglocken schrillen: „Es gibt zu viele faule
Arbeitslose!“ In einer WZB-Analyse untersuchte Arbeitsmarktforscher
Günther Schmid mit seinen Mitarbeitern Frank Oschmiansky und Silke
Kull die Geschichte der vier größeren „Faulheits“-Debatten, die sich
seit den 70er Jahren nachweisen lassen. Sie wurden jeweils ein bis
anderthalb Jahre vor einer Bundestagswahl initiiert und weisen ein
wiederkehrendes Muster auf. Außerdem verglichen die
WZB-Wissenschaftler die Sperrzeitenregelungen in zwölf OECD-Ländern.
Die Analyse ergab, dass positive Anreize durch erweiterte
Entscheidungsspielräume bei Arbeitslosen, Arbeitsverwaltung und
Arbeitgebern eher als Sanktionen geeignet sind, die Arbeitslosigkeit
abzubauen.
„Es gibt kein
Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft“. So brach Bundeskanzler
Gerhard Schröder im April 2001 eine heftige Diskussion über
„Faulenzer“, „Drückeberger“, „Scheinarbeitslose“,
„Sozialschmarotzer“ vom Zaun. Die erste dieser „Faulheits“-Debatten
wurde 1975 unter dem Stichwort „Wildwüchse beschneiden“ durch den
sozialdemokratischen Bundesarbeitsminister Walter Arendt ausgelöst.
Die zweite große Debatte im Sommer 1981 gipfelte in dem Vorwurf des
damaligen Bundestagsabgeordneten Erich Riedl (CDU/CSU), das soziale
Netz sei für viele „eine Sänfte (...) geworden, in der man sich von
den Steuern und Sozialabgaben zahlenden Bürgern unseres Landes von
Demonstration zu Demonstration (...) und dann zum Schluss zur
Erholung nach Mallorca (...) tragen lasse“. Auch die dritte 1993,
ausgelöst durch die Aussage von Bundeskanzler Kohl – „Wir können die
Zukunft nicht dadurch sichern, dass wir unser Land als einen
kollektiven Freizeitpark organisieren" – war nicht minder deftig.
Alle großen „Faulheits“-Debatten
haben ein wiederkehrendes Muster, erkannten die WZB-Forscher:
·
Sie fallen in Zeiten hoher oder politisch bedrohlicher
Arbeitslosigkeit. Die ersten drei Debatten fallen in die drei großen
Rezessionen, während derer die Arbeitslosigkeit jeweils stark
anstieg. Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Erwartung,
dass die von Bundeskanzler Schröder angestrebte Zahl der
Arbeitslosen von weniger als 3,5 Millionen Personen im Wahljahr 2002
nicht erreicht wird.
·
Die Debatten waren jeweils ein bis anderthalb Jahre
vor der nächsten Bundestagswahl initiiert worden und/oder sie wurden
nach einer Reihe empfindlicher Niederlagen der Regierungskoalition
in Landtagswahlen angefacht.
·
Zur gleichen Zeit stimmte in Meinungsumfragen ein
hoher Prozentsatz der Bevölkerung der Aussage zu, viele Arbeitslose
wollten gar nicht arbeiten.
·
Die ersten drei Debatten waren mit sinkenden
Sperrzeitenquoten verbunden und führten zu einer Verschärfung der
Zumutbarkeitsregeln.
Die
Wissenschaftler analysierten auch – international vergleichend – die
Sanktionen bei Fehlverhalten („Sperrzeiten“), durch die Arbeitslose
kein Geld bekommen. Ihr Ergebnis: Im Vergleich zu anderen Ländern
sind die deutschen Vorschriften eher streng und wenig flexibel. Bis
zu einem gewissen Grad können Arbeitslose in anderen Ländern durch
ihr Verhalten (nachweisbare Suchaktivitäten, Kooperation mit den
Arbeitsämtern) Sanktionen vermeiden oder sogar wieder rückgängig
machen. Die Flexibilität kann sowohl die Dauer der Sperrzeiten als
auch die Höhe der Leistungen betreffen; beide Optionen erscheinen in
Deutschland noch unterentwickelt. Die Wissenschaftler des WZB
empfehlen daher, den Arbeitsvermittlern ein flexibleres
Instrumentarium an die Hand zu geben. Günther Schmid:
„Situationsgerechte ‚Nadelstiche’ sind wirkungsvoller als die
Drohung mit der ‚Keule’ einschneidender Kürzungen“.
Die Analyse ergab
auch, dass positive Anreize effektiver sind. Schmid rät, die
Entscheidungsspielräume bei Arbeitslosen, Arbeitsverwaltung und
Arbeitgebern zu erweitern. Dänemark und Großbritannien hätten gute
Erfahrungen mit Eingliederungsverträgen gemacht. Fazit des
Arbeitsmarktforschers Günther Schmid: „Es gibt kein Recht auf
Faulheit, wohl aber eins auf mehr Freiheit im Erwerbsleben“.
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