WZBrief Bildung

Auflösung der Förderschulen

Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist Deutschland völkerrechtlich dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu schaffen, also Kindern mit Förderbedarf hochwertige Bildung an Regelschulen zu ermöglichen. Bund und Länder halten dennoch am Förderschulsystem fest und begründen das mit einem „Wahlrecht“ der Eltern: Sie sollten sich auch für die gesonderte Beschulung entscheiden können. Diese Argumentation widerlegt der Jurist Michael Wrase im neuen WZBrief Bildung.

Er wendet sich gegen starke Traditionen des deutschen Bildungswesens: Sowohl die Sonderschulen als auch das Elternwahlrecht sind in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Staaten – seit vielen Jahrzehnten fest verwurzelt. Eine gesonderte Beschulung von Kindern aufgrund einer Behinderung sei aber diskriminierend, führt Wrase aus. Die inklusive Beschulung müsse zum Normalfall werden. In diesem Punkt sei die Behindertenkonvention eindeutig. Die Bundesländer müssten ihr Schulsystem grundlegend umbauen, wenn sie nicht riskieren wollen, wegen mangelnder Beachtung menschenrechtlicher Verpflichtungen gerügt zu werden.

Lesen Sie hier den neuen WZBrief Bildung.

Zur Website von Michael Wrase