Das WZB ist dem Gesetz voraus

Vorbildliche Nachwuchsförderung

Am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung ist in weiten Teilen längst Praxis, was die Bundesregierung mit ihrer jetzt eingebrachten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erreichen will. Durch gesetzliche Neuerungen sollen die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland verbessert werden.

Die Befristungsdauer des wissenschaftlichen Nachwuchses muss künftig mindestens der Dauer der angestrebten Qualifikation, etwa einer Promotion, entsprechen. Nachbesserungsbedarf am WZB besteht jedoch nicht: Die „Leitlinien zur Karriereförderung“ sehen für Promovierende bereits eine Befristung von mindestens drei Jahren und bei drittmittelfinanzierten Projekten einen Vertrag über die komplette Projektlaufzeit vor. Solche Befristungen werden am WZB regelmäßig verlängert, etwa um die in Anspruch genommene Elternzeit oder bei Bedarf flexibel, um die Fertigstellung angefangener Qualifikationsprojekte zu gewähren. „Damit sollen die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und langfristige Karriere- und Familienplanung ermöglicht, bei Postdoktoranden sogar Verträge für bis zu sechs Jahre geschlossen werden“, erläutert Alice Hohn, leitende Referentin für Forschungs- und Karriereförderung. Für seine vorbildliche Strategie zur Personalentwicklung ist das WZB bereits 2013 von der Europäischen Union ausgezeichnet worden. Als erste Einrichtung in Deutschland führt es das Logo „HR Excellence in Research“.

Hintergrund der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist eine steigende Zahl unsachgemäßer Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb in Deutschland, die das Bundeskabinett unterbinden will. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr anzustellen, sagte Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Dieser Fehlentwicklung trete man nun entgegen, ohne dabei die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen.

Zudem wurde beschlossen, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland genauer statistisch zu erfassen. So wird unter anderem eine Promovierendenstatistik eingeführt, die zusammen mit Erweiterungen der Hochschulpersonalstatistik eine fundierte Basis für politische und operative Entscheidungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bildet. Auch hier ist das WZB Vorreiter: Seit 2010 werden die Anzahl aller Promovierenden und die wissenschaftlichen Leistungen aller Forschenden systematisch erfasst.