Gericht weist Klage der Thüringer AfD-Fraktion gegen das WZB ab
Das Berliner Landgericht hat am 9. April eine Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) abgewiesen. Die AfD-Fraktion hatte versucht, das WZB zur Unterlassung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Behauptungen, die im Rahmen der WZB-Studie „Parlamentarische Praxis der AfD in deutschen Landesparlamenten“ aufgestellt wurden, zu verpflichten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Studie als wissenschaftliche Arbeit die Persönlichkeitsrechte der Fraktion in keinem Punkt verletzt.
Zur Entscheidung des Berliner Landgerichts erklärt Professorin Jutta Allmendinger, Präsidentin des WZB:
„Der erste Versuch der AfD, juristisch gegen die Arbeit einer wissenschaftlichen Einrichtung vorzugehen, ist gescheitert. Die vor Gericht verhandelte WZB-Studie untersucht die Arbeit der AfD in den Landesparlamenten in der Zeit von Sommer 2014 bis Frühjahr 2017. Sie leistet einen wichtigen und in Fachkreisen anerkannten Beitrag zum wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs über politische Akteure. Für die Erarbeitung und Veröffentlichung solcher Forschungsergebnisse ist das Recht auf Wissenschaftsfreiheit eine unabdingbare Voraussetzung. Das Berliner Landgericht hat die Klage der AfD-Fraktion abgewiesen und in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht: Die Studie verletzt in keiner Weise das Persönlichkeitsrecht der AfD im Thüringer Landtag. Die Kammer führte aus, dass es sich bei der Studie – entgegen der Ansicht der AfD – um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, die sich auf die Wissenschaftsfreiheit und die Meinungsfreiheit stützen kann. Die Ergebnisse der Studie dürfen deshalb nach wie vor und unverändert verbreitet werden. Mit dieser richterlichen Entscheidung wurde der Wissenschaft der Rücken gestärkt.“