Abstract

Für einen sozialen Rechtsstaat ist es elementar, dass die sozialen Rechte, die er gewährt, auch tatsächlich realisiert werden (können). In Deutschland gibt es dazu seit Jahrzehnten kaum Forschung, weder theoretisch-konzeptionell noch empirisch.

Zugleich besteht aber Anlass zu vermuten, dass – womöglich infolge wachsender Ungleichheiten und trotz neuer digitaler Rechtsverfolgungsmöglichkeiten – eine Reihe sozialer Gruppen keinen adäquaten Zugang zum Recht haben. Unser Vorhaben soll den Weg dafür bereiten, die bestehende Forschungslücke zu schließen, indem es erneuerte theoretisch-konzeptionelle Grundlagen für die Rechtszugangsforschung im deutschsprachigen Raum schafft.

Disziplinär schlägt das Vorhaben eine Brücke von einer mit sozialen Rechten befassten Rechtswissenschaft zur (Armuts-)Soziologie. Das Projekt soll einen innovativen Impuls für beide Fachrichtungen geben, indem es die theoretisch-konzeptionellen Grundlagen der Zugangsforschung im Kontext der internationalen Forschung weiterentwickelt und insbesondere die Kategorie der "legal needs" konturiert sowie – auch mit Blick auf zukünftige empirische Forschungen – fortentwickelt.

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