Mittwoch, 28. November 2018

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung: Was bedeutet das Landesantidiskriminierungsgesetz für den Bildungsbereich?

Podiumsdiskussion

Diskriminierungen in der Bildung sind ein viel diskutiertes Thema – in der Praxis wie in der Forschung. Rechtliche Regelungen dazu gab es bislang wenige. Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) will Berlin erstmals Regelungen schaffen, die für die gesamte Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung gelten. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat einen Entwurf vorgelegt. Dieser untersagt direkte und indirekte Benachteiligungen sowie Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Nationalität, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status. Der Entwurf könnte im Bildungsbereich und an den Schulen den Weg zur inklusiven Bildung ebnen. Betroffene sollen sich an eine Ombudsstelle wenden können sowie Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung erhalten. Geplant sind auch Maßnahmen „zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“.

Was genau bedeutet das geplante Gesetz für Berlins Schulen, die Schülerinnen und Schüler, Eltern und das pädagogische Personal? Wo liegen Kritikpunkte, und was sind die Herausforderungen und Chancen?

Es diskutieren:

Moderation:  Michael Wrase (Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht,  Stiftung Universität Hildesheim/WZB)

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!

Die Veranstaltung findet im Rahmen der öffentlichen Ringvorlesung „Inklusion/Exklusion aus interdisziplinärer Perspektive“ des neugegründeten Zentrums für Inklusionsforschung Berlin (ZfIB) statt.