Der Rechtsstatus junger Menschen im Kinder- und Jugendhilferecht
Das Kinder- und Jugendhilferecht weiterzuentwickeln, ist eine stetige Aufgabe. Millionen junger Menschen und deren Familien nehmen vielfältige Leistungen und Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch: von der Beratung und offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit über die Kindertagesbetreuung bis zu den Hilfen durch sozialpädagogische Angebote, Pflegefamilien oder stationäre Einrichtungen. Es existiert aber bisher kein Forum, auf dem die rechtliche Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe wissenschaftlich aus einer juristischen Perspektive im interdisziplinären Austausch reflektiert wird. Vor diesem Hintergrund laden wir zum ersten "Forum Kinder- und Jugendhilferecht" ein. Das Forum soll jährlich stattfinden und wird sich jeweils mit einem ausgewählten Thema des Kinder- und Jugendhilferechts auseinandersetzen.
Das erste Forum befasst sich mit der grundlegenden Frage des Rechtsstatus junger Menschen im Kinder- und Jugendhilferecht.
Ausgangspunkt für alle Überlegungen, die mit der Reform der verschiedenen Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verbunden sind, müssen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und derem Familien sein. Damit stellt sich aus rechtlicher Sicht zentral auch die Frage nach dem Rechtsstatus des Kindes. Welches sind die Rahmenbedingungen und Leitprinzipien, die durch international verpflichtende Menschenrechtsverträge wie die UN-Kinderrechts- und die Behindertenrechtskonvention sowie das Grundgesetz mit Blick auf den Rechtsstatus von Kindern vorgegeben werden? Was bedeutet der menschenrechtliche Ansatz (rights-based approach) ganz konkret, etwa für die Reform der Hilfen zur Erziehung und die Hilfeplanung? Über diese und weitere rechtliche Fragen werden im Forum namhafte Expert*innen aus der Rechtswissenschaft vortragen und im Austausch mit der Praxis diskutieren.
Das „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ wird von der Stiftung Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), der Universität Mainz (Juristische Fakultät) und vom WZB organisiert und wechselnd in Berlin, Hildesheim und Mainz stattfinden.
Organisatoren: Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; Prof. Dr. Kirsten Scheiwe und Prof. Dr. Wolfgang Schröer, beide Stiftung Universität Hildesheim; Prof. Dr. Michael Wrase, Stiftung Universität Hildesheim und WZB