WZB wirkt: Förderung von Privatschulen neu geregelt
Durchbruch bei Schulgeldreform: Berlin setzt zentrale Forderung aus WZB-Studie zur Finanzierung von Privatschulen um
Berlin reformiert das Schulgeld an Freien Schulen grundlegend – und reagiert damit auf wissenschaftlich fundierte Kritik an der bisherigen Praxis. Eine WZB-Studie aus dem Jahr 2017 hatte belegt, dass einkommensschwache Familien faktisch vom Besuch staatlich geförderter Privatschulen ausgeschlossen wurden – ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, liegt nun ein Entwurf von CDU und SPD zur Neuregelung der Elternbeiträge vor, der ab August 2027 gelten soll. Demnach zahlen Familien mit sehr niedrigem Einkommen künftig nur noch 10 Euro pro Kind und Monat. Geringverdiener mit bis zu 30.000 Euro Jahreseinkommen werden auf maximal 35 Euro monatlich belastet. Das Land Berlin gleicht die geringeren Elternbeiträge mit pauschalen Zuschüssen an die freien Träger aus.
Die neue Gebührenordnung sieht sozial gestaffelte Beiträge bis zu einem Einkommen von 81.000 Euro vor. Erst darüber hinaus dürfen freie Träger Schulgeld wieder frei festlegen. Damit wird eine zentrale Forderung der damaligen WZB-Autoren – Michael Wrase, Laura Jung und Marcel Helbig – umgesetzt: Bildung unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen und das Sonderungsverbot des Grundgesetzes ernst zu nehmen. „Nach acht Jahren wird das Land Berlin voraussichtlich einige von uns im Kern vorgeschlagenen Neuregelungen der Privatschulregulierung vornehmen. Es gibt eine Schulgeldtabelle mit klaren Obergrenzen und die Förderung wird zu einem erheblichen Teil an die Aufnahme von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen geknüpft“, sagt Michael Wrase, Leiter der WZB-Forschungsgruppe Recht und Steuerung im Kontext sozialer Ungleichheiten.
Die Novelle des Schulgesetzes für Schulen in freier Trägerschaft wird ab September Gegenstand der parlamentarischen Beratung sein.
24.7.25/EHA/kes
