Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern
Die Studie „Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern“ untersucht den derzeitigen Umsetzungsstand der UN-BRK im Bereich schulische Inklusion in den Bundesländern. Art.24 UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems auf „allen Ebenen“. Für die Bundesrepublik stellt diese Verpflichtung eine besondere Herausforderung dar: Mehr als 10 Jahre nach Ratifizierung der Konvention, ist die segregierte Beschulung von Kindern mit Behinderung an Förderschulen weiterhin vorherrschend.
Das erste Teilprojekt untersucht die rechtliche Verankerung schulischer Inklusion sowie deren praktische Umsetzung in den Bundesländern. Neben der Auswertung von Schulgesetzen und relevanten Verwaltungsdokumenten werden auch zentrale Akteure der inklusiven Bildung in den Bundesländern befragt. Zur Analyse werden (menschen-)rechtliche Indikatoren herangezogen, die sich aus dem Normtext der UN-BRK ableiten. Auf Grundlage der Ergebnisse soll eine Typologie von Bundesländern gebildet werden, die sich in zentralen Indikatoren unterscheiden.
In einem zweiten Teilprojekt soll untersucht werden, ob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft an den Förderschulen seit Inkrafttreten der UN-BRK in wesentlichen sozialen Merkmalen verändert hat. Hierfür erfolgt eine Auswertung von Mikrozensus-Daten durch deskriptive und multivariate Analyseverfahren. Mittels der im ersten Teilprojekt gebildeten Typologie lässt sich zudem erfassen, wie sich die unterschiedlichen Inklusionspolitiken (z.B. Elternwahlrecht) in den Bundesländern auf die soziale Ungleichheit beim Förderschulbesuch auswirken.